Appartements Skida

Hoteldetails

vorschaubild appartements skida
Das Chalet in Reith bei Kitzbühel in sonniger und ruhiger Lage (Langlaufloipe gleich hinter dem Haus) bietet entweder 2 einzelne Appartements mit 90 m² und 42 m² oder kann auch als gesamtes Chalet (dann ein Zimmer mit Bad im Souparterre mehr) für 10 Personen, mit Zustellbetten für Kinder auch für 12 Personen gemietet werden. Neben einem alpinen Stil bietet es auch sämtliche Annehmlichkeiten in einer großzügigen Unterkunft mit 4 Edelweiß. Großer Parkplatz, Sonnenterrasse, Kachelofen, Wlan, Skischuhtrockner, Waschmaschine und Bügelmöglichkeit, Spiele, auf Anfrage Kinderausstattung wie Rückentrage, Rodel und kindersichere Steckdosen. Küchen komplett ausgestattet. Büro und Wohnung des Vermieters sind ebenfalls im Haus (eigene Eingänge). Reinigung und Desinfektion nach Corona Hygiene Standards und auch kontaktlose Schlüsselübergabe möglich. Einrichtung / Ambiente: komfortabel, familienfreundlich, luxuriös
Zielgruppe: Sport- und Aktivurlauber, Gruppenreisende, Paare, Natururlauber, Rundreisende, Senioren, Kurzurlauber, Junge Reisende, Mountainbiker / Fahrradfahrer, Familien, Golfurlauber, Homosexuelle, Langzeiturlauber, Single mit Kind

Allgemeines: Gepäckaufbewahrung, Check in ab 16:00 Uhr, Check out bis 10:00 Uhr, Schuhtrockner
Parkplatzmöglichkeiten: Parkplatz - gebührenfrei
Internet: WLAN im ganzen Haus - gebührenfrei
Smoking Policy: Nichtraucherzimmer, Rauchfreies Hotel
Haustiere: Haustiere nicht gestattet
Zahlungsarten: Barzahlung

Gitterbett - optional gegen Gebühr vor Ort, EUR 5,00 pro Person und Nacht, Spieleverleih, Kinderhochstuhl - gebührenfrei

Hotelausstattung

Ausstattungsmerkmale

Liegewiese

Serviceleistungen des Hotels

Hunde nicht erlaubt

Für Kinder

Verpflegung

Fremdsprachen

Italienisch

Kinderpreise

Kinderpreise

Für dieses Angebot liegen keine Festpreise / Ermäßigungen für Kinder vor.

Stornobedingungen

GetAway Travel GmbH kann eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von KMW zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen
unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Solche
Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von KMW unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Bei Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn (Stornierung) hat KMW ein Wahlrecht zwischen der konkret ermittelten angemessenen Entschädigung (§ 651h Abs. 2 BGB) und der nachstehenden pauschalierten Entschädigung. Wählt KMW die pauschalierte Entschädigung gilt für die Abrechnung je nach Zeitpunkt des Zugangs der Rücktritterklärung folgende Stornostaffel:

Standard-Pauschalreisen
• Bis 30. Tag vor Reiseantritt 30%
• bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%
• bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
• bis 8. Tag vor Reiseantritt 60%
• bis 4. Tag vor Reiseantritt 70%
• bis 2. Tag vor Reiseantritt 80%
• ab dem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise: 95%

Seereisen/Schiffsreisen/Bahnreisen
• Bis 30. Tag vor Reiseantritt 35%
• bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
• bis 2. Tag vor Reiseantritt 80%
• ab dem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise: 95%

Reisen, die mit dem Kauf von Eintrittskarten verbunden sind - außer Musicals (u.a. Thermeneintritt)
• Bis 30. Tag vor Reiseantritt 70% (min. 20,– € pro Person)
• bis 15. Tag vor Reiseantritt 80%
• bis 2. Tag vor Reiseantritt 90%
• ab dem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise: 100%

Reisen, die mit dem Kauf von Musicaltickets verbunden sind, sind nicht erstattungsfähig. Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die diese Rücktrittskosten im Rahmen Ihrer Versicherungsbedingungen übernimmt.

Ihr gesetzliches Recht, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns sieben Tage vor Reisebeginn unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (bspw. E-Mail) zugeht. KMW kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Bei der GetAway Travel GmbH Amtsgericht Leipzig HRB 43653 Postbank Tel.: +49 (0)341 2368 0099 Hainstraße 1 Ust.ID: DE 308 917 521 Kto.-Nr.: 324 946 462 www.kurz-mal-weg.de D-04109 Leipzig

Benennung einer Ersatzperson müssen wir Ihnen die entstehenden Mehrkosten berechnen. Zusätzlich dazu berechnen wir für den Mehraufwand eine Bearbeitungsgebühr von 30 € je Reisendem. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprünglich angemeldete Reisekunde und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und Buchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor.

Ihnen bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die KMW zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale.

Ist KMW infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, werden wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung leisten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Hoteladresse

umgebungskarte appartements skida
Reith bei Kitzbühel, Kitzbüheler Alpen | Tirol
Raintalweg 4, 6370 Reith bei Kitzbühel, Österreich
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